Die VOB ( Verdingungsordnung von Bauleistungen.)

Die VOB ist kein Gesetz sie gilt aber vom Gesetzgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung.

Die VOB ist in drei Teile gegliedert.

  1. Teil A behandelt die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen.
  2. Teil B ist für die Vertragsgestaltung interessant
  3. Teil C für allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen.